Umwelt

Die ökologische Besonderheit des Alpengebietes bei gleichzeitig großer Verletzbarkeit und hoher Anfälligkeit für Naturereignisse erzwingen strikte Ziele und Maßnahmen.

Das Alpengebiet bietet zahlreiche ökologischen Besonderheiten: es herrscht große Verletzbarkeit und hohe Anfälligkeit für Naturereignisse wie Lawinen, Muren, Bergstürze und Hochwasser. Des weiteren erhöht sich der Nutzungsdruck stetig und auch die Ansprüche an den Raum steigen fortlaufend. Daher sind neben allgemein üblichen Anforderungen an Natur- und Landschaftsschutz sowie vorbeugenden und technischen Umweltschutz, weitere Maßnahmen unumgänglich:

  • Bei umweltbeeinflussenden Maßnahmen im Alpenraum muss ein besonderes Augenmerk auf die spezifischen ökologischen Notwendigkeiten gelegt werden. Die voraussehbaren Folgen solcher Maßnahmen sollen in die dafür notwendigen Untersuchungen einbezogen werden. Ort, Art und Ausmaß der Nutzungen sind so zu regeln, dass die ökologische Stabilität des Raums erhalten bleibt.
  • Zum Schutz der Luftqualität sollen die Schadstoffbelastung ständig kontrolliert, erforderliche Emissionsbeschränkungen so frühzeitig wie möglich vorgenommen und die Notwendigkeit der Verschärfung der Richtwerte im ökologisch besonders sensiblen Alpenraum überprüft werden. Ziel ist dabei nicht nur die Verminderung der Belastung durch "hausgemachte" Emissionen, sondern insbesondere auch die Reduktion der Schadstoffemissionen zu erwirken,  aus dem Verkehrsbereich einerseits und großräumigen Luftschadstoff-Ferntransporte andererseits.
  • Mit Wasser soll ökonomisch umgegangen werden: Es sollen zum Beispiel Anreize durch Tarifgestaltung geschaffen werden, dort wo möglich sollten Nutz- und Trinkwasserkreisläufe getrennt werden um einen sparsamen Verbrauch zu gewährleisten. Die Qualität des Wassers ist zu verbessern. Maßnahmen der Gewässerreinhaltung sollen unter Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit fortgeführt werden. Gewässerverschmutzung ist an der Quelle der Verunreinigung zu bekämpfen, unter Zugrundelegung des Vorsorge-, Verursacher- und Kooperationsprinzips. Die Wasserreserven sollen gesichert werden.
  • Schadstoff- und  Säurebelastung sowie schädliche Einträge in Böden sollten minimiert werden. Die Nutzung der Böden hat standortökologischen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Bei touristischer, landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Nutzung sowie bei baulichen Eingriffen muss der Schutz vor Erosion und schädigenden Bodenverdichtungen bedacht werden. Bodenverbrauch und -versiegelung sind einzuschränken, Gelegenheiten zur Entsiegelung zu nutzen.
  • Naturverträgliche Berglandwirtschaft ist  Voraussetzung und gleichzeitig Folge der ökologischen Stabilität im Alpenraum und wird  durch intakte Bergwälder garantiert. Weiters bietet Bergwald einen wichtigen Erholungsraum für die Menschen und eine Quelle für erneuerbare Rohstoffe und ist daher schutzwürdig.
  • Neben dem Biotopschutz sollen auch großräumige und grenzüberschreitende Vernetzungen von schützenswerten Gebieten angestrebt werden. Die Abgrenzung von Gebieten mit extensiver touristischer Nutzung gegen touristische Intensivzonen soll fortgeführt werden, auch zur Erhaltung von Reserveflächen für die fernere Zukunft. Beispielhafte Landschaften sollen geschützt werden. Insbesondere sollen Anstrengungen zur Erhaltung des Charakters der alpinen Landschaften unternommen werden.  Durch bewusstseinsbildende Maßnahmen und gezielte, auch finanzielle, Anreize für Schutzmaßnahmen (z. B. durch das Instrument des Vertragsnaturschutzes) sollen die Motivation und Akzeptanz der Bevölkerung erreicht werden.
  • Die Umweltbeeinträchtigungen, die von Abfällen und ihrer Entsorgung ausgehen, müssen drastisch reduziert werden.