30.04.2025Lombardei

LOMBARDEI BILLIGT GESETZ ÜBER DIE INSTALLATION VON ANLAGEN ZUR STROMERZEUGUNG AUS ERNEUERBAREN ENERGIEN

Mehr Strom aus erneuerbaren Energien (EE), Unabhängigkeit in der Stromversorgung und gleichzeitiger Schutz von Natur und Landwirtschaft zu erschwinglichen Preisen

Mehr Strom aus erneuerbaren Energien (EE), Unabhängigkeit in der Stromversorgung und gleichzeitiger Schutz von Natur und Landwirtschaft zu erschwinglichen Preisen – so das Ziel des Gesetzesentwurfs, den die Regierung der Region Lombardei am 15. April 2025 billigte und der jetzt zur endgültigen Verabschiedung vorliegt. Kern des Entwurfs ist dabei die Ausweisung von Gebieten, die für die Installation von PV-Anlagen und Agrophotovoltaik (APV) geeignet sind. Im Zusammenhang mit der Dekarbonisierung sehen die europäischen Richtlinien – und damit auch die italienische Gesetzgebung – einen starken Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und konkrete Ziele vor, die bis 2030 zu erreichen sind. In der Lombardei soll dieser Ausbau vorrangig durch mehr Photo- und Agrophotovoltaik erreicht werden.

Während das italienische Gesetz bereits Gebiete mit vereinfachten Verfahren zur Installation solcher Anlagen vorsieht, hat die Region Lombardei im Rahmen des Gesetzes nun einige neue Absätze festgelegt.

„Die Region Lombardei hat eine Reihe neuer Erschließungsszenarien für die Gebiete entwickelt, die sich für die Installation von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und insbesondere PV-Anlagen eignen. Unser Ziel ist es, bis 2030 eine installierte Leistung von 12 GW zu erreichen“, erklärt Massimo Sertori, Regionalminister für Gebietskörperschaften und Energieressourcen der Lombardei.

Seit der nationale Einheitspreis (PUN) am 1. Januar 2025 vom Zonenpreis abgelöst wurde, ist es noch dringender geworden, den Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien zu erhöhen.

Zur Umsetzung des Integrierten nationalen Energie- und Klimaplans (PNIEC) hat die Region Lombardei ihr Hoheitsgebiet kartiert und Zonen festgelegt, in denen Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien installiert werden können. Damit will sie einerseits ihre Ausbauziele erreichen und gleichzeitig dazu beitragen, die Folgen für Umwelt, den lokalen Raum, das Kulturerbe, die Landschaft und insbesondere den Agrarsektor möglichst gering zu halten – denn gerade die Landwirtschaft ist von dem Ausblick der Photovoltaik als Schlüsseltechnologie für die Dekarbonisierung erheblich betroffen.

Durch die Kartierung konnte das regionale Ausbauziel in den ausgewiesenen Gebieten gleichmäßig auf die einzelnen Provinzen verteilt werden, unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und gebietsspezifischer Gegebenheiten.

Das gesetzliche Ausbauziel von 12 GW an neuen Anlagen soll die Fähigkeit zur eigenständigen Energieerzeugung nachhaltig erhöhen, Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit gewährleisten und den Zonenpreises für Energie stabilisieren. Dank Kartierung konnte für jede Gebietsart das Potenzial für den EE-Ausbau festgelegt werden, indem für jeden Oberflächentyp ein gewisser Prozentsatz bestimmt wurde, zu dem Anlagen effektiv umgesetzt werden können.

Folgende Leistung (in GW) soll bis 31. Dezember 2030 in den einzelnen Provinzen installiert werden: Bergamo 1,24; Brescia 1,89; Como 0,55; Cremona 1,44; Lecco 0,34; Lodi 0,47; Mantova 1,13; Monza und Brianza 0,62; Mailand 1,63; Pavia 1,70; Sondrio 0,16; Varese 0,81.

Die Aufteilung spiegelt nicht nur das Ziel wider, neue Anlagen zu installieren, sondern setzt auch eine Höchstfrist, nach deren Ablauf keine neuen Anlagen mehr installiert werden können. Um eine installierte Leistung von 12 GW zu erreichen, sollen Schätzungen zufolge rund 11-12 Mrd. EUR an Investitionsgeldern in die Lombardei fließen. Darüber hinaus stehen territoriale Ausgleichszahlungen an, deren Höhe die Region Lombardei im Rahmen der Umsetzung der gesetzlichen Änderungen am Einheitstext über die Installation von EE-Anlagen, an denen gerade noch gearbeitet wird, festlegen wird.

Der von der Regionalregierung gebilligte Gesetzestext ist das Ergebnis eines langen und erfolgreichen Prozesses, in dessen Rahmen sich die Dienststellen der unterschiedlichen Ressorts (Gebietskörperschaften, Landwirtschaft, Raumplanung, Umwelt und Wirtschaftliche Entwicklung) häufig austauschten und unterschiedliche Erkenntnisse zusammentrugen. So konnte eine ausgewogene Lösung gefunden werden, die einerseits eine nachhaltige Energiewende ermöglicht, gleichzeitig Agrarflächen schützt und dem steigenden Energiebedarf der Region nachkommt.

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