Land- und Forstwirtschaft

Der Erhaltung der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung und der Funktionsfähigkeit peripherer Gebiete kommt im Alpenraum eine entscheidende Bedeutung zu.

Im Alpenraum kommt der Erhaltung der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung und der Funktionsfähigkeit peripherer Gebiete eine immense Bedeutung zu. Ebenso gilt dies für die Forstwirtschaft, die durch die Sicherung ausreichender, gesunder und funktionsfähiger Waldbestände zum Schutz der Siedlungsbereiche vor Naturgefahren beiträgt. Die grundlegende Benachteiligung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit im Berggebiet erfordert eine differenzierte Agrarpolitik, die auch die landeskulturellen Leistungen der Berglandwirtschaft berücksichtigt.

  • Im Alpenraum ist eine gesunde und leistungsfähige Land- und Forstwirtschaft, die sowohl standortgerecht, als auch nachhaltig und umweltverträglich wirtschaftet, möglichst flächendeckend zu erhalten und zu fördern. Die Kulturlandschaft soll auch in Zukunft erhalten werden, und dafür braucht es eine gezielte Politik, die für die Bergbauern deren Überleben auf dem gemeinsamen europäischen Markt ermöglichen soll und die dazu notwendigen Umstrukturierungen in Produktion und Absatz unterstützen muss.
  • Die von der Land- und Forstwirtschaft für die Allgemeinheit erbrachten Leistungen der Landschaftspflege, auch durch Extensivierung in extremen Lagen, sollen angemessen vergütet werden.
  • Der ökologische Landbau soll durch Förderungsmaßnahmen unterstützt werden.
  • Kooperative Einrichtungen zur Verarbeitung und Vermarktung regionaler Produkte und dazu notwendige Leitbetriebe sollen geschaffen und gefördert werden.
  • Die überbetriebliche Zusammenarbeit zwischen Klein- und Mittelbetrieben soll gefördert werden, Betriebshilfeeinrichtungen und, in geeigneten Fällen Maschinenringe, sollen eingerichtet werden.
  • Zur Sicherung der wirtschaftlichen Stabilität  soll die Zusammenarbeit mit der Tourismuswirtschaft intensiviert werden; die Möglichkeiten von Erwerbskombinationen mit anderen Wirtschaftszweigen sollen verbessert und durch Einführung neuer Teilzeitarbeitsmodelle erleichtert werden.
  • Gut bewirtschaftbare und hinreichend ertragreiche Böden sollen geschützt werden.
  • Die Almwirtschaft soll gefördert werden, vor allem in den Bereichen, in denen dies aus ökologischen Gründen notwendig ist. Landschaftspflegerische Leistungen sollen angemessen honoriert werden. Außerem soll das Angebot an Vermarktungshilfen für die Almprodukte verbessert werden.
  • Die regionalen und nationalen Spielräume im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union für die Förderung der alpinen Landwirtschaft zum Ausgleich der ständigen natürlichen Nachteile sollen erweitert werden. Insbesondere soll auch das starre System der EU-Produktionsquoten für Milch im Alpenraum gemildert werden.
  • Der Siedlungsraum in peripheren Bereichen soll in seiner Funktionsfähigkeit erhalten werden. Durch Sicherung der notwendigen Infrastrukturen, Bildungsmöglichkeiten und Dienste, Verbesserung der Wohnverhältnisse der Bergbauern und Erhaltung sowie Schaffung nichtlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze in geeigneten Wirtschaftszweigen in zumutbarer Entfernung vom Wohnort soll dies erreicht werden.
  • Da der Bergwald für die Besiedelbarkeit des Alpengebietes eine überragenden Bedeutung hat, ist die nachhaltige Sicherung der Funktionen des Waldes in diesem ökologisch besonders sensiblen Gebiet sicherzustellen.
  • Standortgerechte Schutzwaldsanierungen und Hochlagenaufforstungen sollen gefördert werden. Die Wildbach- und Lawinenverbauung soll gezielt fortgeführt werden, so weit wie möglich unter Anwendung des ingenieurbiologischen Verbaus.
  • Waldbewirtschaftung und Jagd haben sich an den besonderen Anforderungen des Ökosystems Wald zu orientieren. Gefährdete Arten sind zu schützen, der Schalenwildbestand soll auf ein für den Wald zuträgliches Maß gebracht werden. Die Trennung von Wald und Weide soll fortgesetzt werden.
  • Zur Verminderung immissionsbedingter Waldschäden sind geeignete Maßnahmen im gesamten Gebiet der ARGE ALP zu treffen. Auch auf europäischer Ebene soll darauf hingewirkt werden, dass durch Ferntransport von Schadstoffen verursachte Waldschäden vermindert werden.
  • Die Möglichkeiten zur land- und forstwirtschaftlichen Aus- und Weiterbildung sollen im Hinblick auf neue Herausforderungen zukunftsorientiert weiterentwickelt werden.