03.11.2023Lombardei

REGION LOMBARDEI: FÖRDERMITTEL FÜR KLEINE WASSERBECKEN, ein Mittel im Kampf gegen die Wasserknappheit

Mit dem neuen Maßnahmenpaket mit der Bezeichnung „Ausschreibung für kleine Wasserbecken“ fördert die Lombardei mit 5,6 Millionen Euro nicht rückzahlbaren Zuschüssen Maßnahmen für den Bau, die Sanierung und die außerordentliche Erhaltung von kleinen Wasserbecken und Wasserauffang- und -sammelanlagen

Mit dem neuen Maßnahmenpaket mit der Bezeichnung „Ausschreibung für kleine Wasserbecken“ fördert die Lombardei mit 5,6 Millionen Euro nicht rückzahlbaren Zuschüssen Maßnahmen für den Bau, die Sanierung und die außerordentliche Erhaltung von kleinen Wasserbecken und Wasserauffang- und -sammelanlagen und die dazugehörigen Zu- und Ableitungssysteme. 

Die Anträge können ab Montag, 25. September, und bis 1. Dezember 2023 gestellt werden. Sie müssen über die Plattform für Online-Ausschreibungen unter der Adresse www.bandi.regione.lombardia.it eingereicht werden.

“Ziel der Maßnahme ist die konkrete Unterstützung von landwirtschaftlichen Betrieben (Almgebäude und Weideflächen) und Beherbergungsbetrieben (Schutzhütten) und deren Beitrag zum Schutz vor Waldbränden in Bergregionen.“

„Durch diese Förderung von Baumaßnahmen“, so Regionalminister Sertori, „wollen wir die Wasserknappheit bekämpfen und gleichzeitig zur Erhaltung und In-Wert-Setzung der Berggebiete in der Lombardei beitragen.“

Förderempfänger sind öffentliche und private Subjekte, wie Berggemeinden oder teilweise im Berggebiet liegende Gemeinden und ihre Zusammenschlüsse, Berggemeinschaften, landwirtschaftliche Betriebe, Agrarunternehmer, Eigentümer und Betreiber von Almen und Schutzhütten und forst- und almwirtschaftliche Konsortien.

Der maximale Zuschuss beläuft sich auf 50 Prozent der förderfähigen Aufwendungen und einen Höchstbetrag von 100.000 Euro. Im Fall von Gemeinden mit bis zu 5.000 Einwohnern und Berggemeinschaften kann die Förderung bis zu 90 Prozent der Kosten der Maßnahmen betragen.

Folgende Maßnahmen sind förderfähig:

- Bau, Sanierung und außerordentliche Instandhaltung kleiner Staubecken und Wassersammel- und -wiederverwendungsanlagen;

- Bau, Sanierung und außerordentliche Instandhaltung von an die Staubecken oder Auffanganlagen angeschlossenen Wasserzu- und -verteilsystemen, auch mit Druckleitungen;

- Bau, Sanierung und außerordentliche Instandhaltung von Tränken (Becken, Gruben, usw.);

- Bau, Sanierung und außerordentliche Instandhaltung von Filter- und Aufbereitungsanlagen und Anlagen zur Trinkwassergewinnung;

- Vergrößerung und außerordentliche Instandhaltung fester oder beweglicher Wasserauffangbecken zur Waldbrandbekämpfung sowie der dazugehörigen Zuleitungen;

- Bau neuer fester oder beweglicher Wasserauffangbecken zur Waldbrandbekämpfung, sofern sie sich in Gebieten mit hohem Risiko entsprechend dem Regionalplan 2023 für Waldbrandprävention und aktive Waldbrandbekämpfung befinden.

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