26.08.2022Lombardei

LOMBARDEI: START DER INTERESSENSBEKUNDUNGEN FÜR DIE BILDUNG VON ENERGIEGEMEINSCHAFTEN

Seit 28. Juli können Interessensbekundungen für die Einreichung von Projekten zur Bildung von „Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften“ (EEG) abgegeben werden.

Es handelt sich um ein Angebot des Regionalministeriums der Lombardei für Gebietskörperschaften, Berge und kleine Gemeinden, in dessen Zuständigkeit auch das Thema Energiequellen fällt.

Der Aufruf zur Interessensbekundung richtet sich an Gemeinden, die als Zweckverbände auf der Grundlage der Vorgaben in der Auslobung einen Vorschlag zur Bildung einer Energiegemeinschaft in ihrer Region einbringen. Allgemeines Ziel ist es, die Gemeinden mit Unterstützung der Regionalen Energiegemeinschaft Lombardei (Comunità Energetica Regionale Lombarda / CERL) bei der Analyse und Evaluierung der vorgelegten Vorschläge zu begleiten, damit die regionalen Initiativen tatsächlich zur Bildung aktiver und funktionierender Energiegemeinschaften führen.

Anschließend ist eine “Phase 2” geplant, in der Gelder zur Förderung der in den Vorschlägen entsprechend der Auslobung präsentierten Projekte ausgeschüttet werden.

Die Fördermittel für die Maßnahme belaufen sich auf 20.000.000 Euro, von denen jeweils 10.000.000 in den Regionalhaushalt 2023 und 2024 eingestellt werden. Für die Initiative können weitere Mittel ausgeschüttet werden, wie die aus dem POR EFRE 2021-2027 für die Bildung von „Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften“.

Jede Gemeinde kann als Initiatorin einen oder mehrere Projektvorschläge für zu bildende oder bereits bestehende Energiegemeinschaften einreichen, wobei jeder Vorschlag mehrere auf dem eigenen Gebiet umzusetzende Maßnahmen enthalten kann. Eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft kann außer von der beantragenden Gemeinde auch von weiteren juristischen Personen des öffentlichen Rechts gebildet werden. Die auf erneuerbaren Energien basierenden Anlagen, die in Phase 2 gefördert werden, gehören folgenden Typologien an:

  • Photovoltaikanlagen
  • Wasserkraftwerke
  • Windanlagen
  • Speichersysteme
  • Solarkollektoren für Solarthermie
  • Aerothermische Anlagen, Geothermieanlagen, hydrothermale Anlagen, Wärmepumpen
  • Biomassenanlagen (flüssig, fest, gasförmig)

“Die Bereitstellung von im Regionalgesetz 2/2022, Phase 2, vorgesehenen Fördermitteln für die Maßnahmen“, so Regionalminister Massimo Sertori „ist den nach dem Projektaufruf eingegangenen Bewerbungen vorbehalten, die die Mindestvoraussetzungen für die Förderfähigkeit erfüllen.“

Die Bewerbungen sind bis 30. Dezember 2022, 16.00 Uhr, ausschließlich online auf der Ausschreibungsplattform www.bandi.regione.lombardia.it einzureichen.

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