21.04.2023Lombardei

TERRASSENANLAGEN: AM 20. APRIL STARTEN DIE ANTRÄGE FÜR DIE AUSSCHREIBUNG DER REGION LOMBARDEI ÜBER 5 MILLIONEN EURO

Nach dem Erfolg der Ausschreibung für Terrassenanlagen 2020 hat die Region Lombardei eine Neuauflage des Programms beschlossen und Mittel in Höhe von 5 Millionen Euro für Maßnahmen zur Wiederherstellung, Erhaltung und teilweisen Fertigstellung von Terrassen und Trockenmauern bereitgestellt.

Förderfähig sind außerdem außerordentliche Instandhaltungsmaßnahmen für Wege und Flurstraßen sowie wasserbauliche Maßnahmen.

“Die neue Ausschreibung”, so der für Berge, Gemeinden, Energie und Wassernutzung zuständige Minister Massimo Sertori, „legt die Modalitäten und Fristen des Verfahrens für die Zuteilung der bereitgestellten Regionalmittel fest. Die Region Lombardei legt für die Förderung ein Programm im Umfang von 5 Millionen Euro als nicht rückzahlbare Zuschüsse auf.“

„Unser Ziel ist es“, unterstreicht der Minister weiter, „diese heroische Anbaumethode zu unterstützen; sie erfüllt eine wichtige Funktion, und zwar sowohl hinsichtlich der landwirtschaftlichen Erzeugnisse als auch mit Blick auf die Erhaltung der Landschaft.“

„Es ist ein wichtiger Mosaikstein in einer Politik, die auf den Faktor „Identität“ setzt und damit die regionale Entwicklung vorantreibt.“

Förderfähig sind öffentliche und private Subjekte, landwirtschaftliche und andere Betriebe; Ziel ist die Umsetzung von Maßnahmen in ganz oder teilweise in Bergregionen liegenden Gemeinden der Lombardei.

Bezuschusst werden maximal 50 % der förderfähigen Aufwendungen in Höhe eines Gesamtbetrages von höchstens 50.000 Euro.

Im Fall von Gemeinden mit bis zu 5.000 Einwohnern und für Betreiber von Parks können die Zuschüsse auch bis zu 90 % der Aufwendungen für die Maßnahmen betragen. Anträge können ab Donnerstag, 20. April, 10.00 Uhr und bis zur für 20. Juni 2023, 16.00 Uhr angesetzten Schließung der Ausschreibung gestellt werden.

Förderfähig sind folgende Maßnahmen:

  • Wiederherstellung durch außerordentliche Instandhaltungsmaßnahmen von bereits für den Anbau genutzten Terrassen, die Zeichen des Verfalls aufweisen (mit oder ohne Steinmauern);
  • Wiederherstellung durch außerordentliche Instandhaltungsmaßnahmen von Trockenmauern am Rand von für den Anbau genutzten Terrassen, die Zeichen des Verfalls aufweisen, wobei dort, wo erforderlich, kurze Abschnitte neu angelegt werden können;
  • Wiederherstellung zum Zweck der erneuten landwirtschaftlichen Nutzung von früher für den Anbau genutzten Terrassenanlagen, die in einem Zeitraum von weniger als 30 Jahren von Wald oder anderer Vegetation überwuchert worden sind;
  • Bau oder Wiederherstellung von Anlagen zur Wasserführung, Nutzung von Oberflächenwasser oder Speicherung von Wasser zum Zweck der Stabilisierung und Erhaltung von bestehenden, landwirtschaftlich genutzten Terrassenanlagen;
  • Außerordentliche Erhaltung oder Instandsetzung von Wegen und/oder Flurstraßen mit Maßnahmen an bestehenden Terrassenanlagen.

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