Entlastung für Gemeinden und Sicherheit für Bevölkerung und GrundeigentümerInnen
Mehr als 53 Millionen Euro mussten betroffene Gemeinden, das Land und der Bund allein in den vergangenen fünf Jahren für Sofortmaßnahmen nach Hochwasserereignissen aufwenden. Das Land Tirol will nun gemeinsam mit den Gemeinden und unter Einbeziehung des Bundes zusätzlich einen Solidaritätsfonds einrichten. Dieser soll die finanzielle Belastung der betroffenen Gemeinden maßgeblich reduzieren. Einen entsprechenden Grundsatzbeschluss hat die Tiroler Landesregierung gefasst.
Jährliche Einzahlungen in Solidaritätsfonds ab 2027
Drei bis vier Millionen Euro pro Jahren mussten die betroffenen Gemeinden in den vergangenen Jahren für Sofortmaßnahmen und die Wiederherstellung nach Hochwasserereignissen aufwenden, Tendenz steigend. Mindestens in dieser Größenordnung sollen sich auch die jährlichen Einzahlungen in den Fonds bewegen, der im Jahr 2027 erstmals dotiert werden soll. Die Finanzierung des Solidaritätsfonds soll aus dem Landeshaushalt und solidarisch aus Gemeindebeiträgen erfolgen. Angestrebt wird auch eine Beteiligung des Bundes.
Versicherung für Berg- und Talgemeinden
Eine deutliche Entlastung der Gemeinden durch den Fonds sieht auch der Präsident des Tiroler Gemeindeverbandes Karl-Josef Schubert: „Der geplante Solidaritätsfonds ist eine Art Gemeindeversicherung mit wesentlicher finanzieller Beteiligung des Landes. Er ist aber auch ein Zeichen des Zusammenhalts unter den Gemeinden.“
Wichtig ist der Solidaritätsfonds auch für alle Gemeinden in Wasserverbänden, die im Zuge der Umsetzung von Hochwasserschutzprojekten für sogenannte optimierte Retentionsräume verantwortlich sein werden. Das sind bestehende, natürliche Überflutungsräume, die künftig ganz gezielt für den Hochwasserrückhalt genutzt werden.
Solidaritätsfonds stärkt Hochwasserschutzprojekte
Denn Grundstücke würden nur dann für den Hochwasserschutz zur Verfügung gestellt, wenn gewährleistet ist, dass nach einem Ereignis sämtliche Schäden behoben werden. Hier soll künftig der Solidaritätsfonds greifen, sodass die betroffenen Gemeinden die Last nicht alleine stemmen müssen.
Nach Grundsatzbeschluss: weiter Gespräche und Ausarbeitung der Richtlinie
In weiterer Folge werden vertiefende Gespräche mit dem Bund bezüglich der Finanzierung geführt, die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einrichtung eines Solidaritätsfonds zur Nachsorge nach Hochwasserereignissen geschaffen und Richtlinien für die Gewährung von Sonderbeiträgen für Maßnahmen der Nachsorge aus dem Solidaritätsfonds erarbeitet.
Medien
© Land Tirol - 2022: Geschiebeeinstoß Falbeson im Gemeindegebiet von Neustift.
© Land Tirol - Kalserbach 2017 in Kals am Großglockner
© Land Tirol - Nach einem Starkregenereignis in Neustift, August 2023.
© Land Tirol - Am Kalserbach mussten 2017 Sofortmaßnahmen getätigt werden.
© Land Tirol - 2022: Im Bild das Geschieberückhaltebecken Krößbach