27.09.2021Südtirol

Wenn die Oma mit dem Enkel …

Mit der neuen Südtiroler Großelternkarte gibt es bei vielen Vorteilspartnern in ganz Südtirol Preisnachlässe und Vergünstigungen.

Seit Anfang Juli können Südtiroler Großeltern von minderjährigen Enkelkindern um eine neue Vorteilskarte ansuchen. Damit können vier Jahre nach seiner Einführung auch Omas und Opas die zahlreichen Preisnachlässe des EuregioFamilyPass Südtirol nutzen. Diesem Beschluss der Südtiroler Landesregierung vorausgegangen war eine Grundsatzentscheidung der drei Landeshauptleute der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino im Jahr 2018.

"Großeltern sind eine in vielerlei Hinsicht wichtige Ressource für Familien: als Vorbilder, Begleitpersonen, Geschichtenerzähler, Vertraute und vieles mehr. Durch die Vorteilskarte ergibt sich nun auch für Omas und Opas der ein oder andere vergünstigte Eintritt ins Museum oder ein Preisnachlass bei der Bäckerei ums Eck“, unterstreicht Familienlandesrätin Waltraud Deeg. Lediglich zwei Voraussetzungen gibt es für den Erhalt der Großelternkarte: Es muss mindestens ein minderjähriges Enkelkind angegeben werden, zudem müssen die Großeltern den Wohnsitz in Südtirol haben. Die Karte gilt bis zum 31. Dezember jenes Jahres, in dem das (jüngste, angegebene) Enkelkind volljährig wird.

Vorbild für die Südtiroler Großelternkarte war das bereits seit vielen Jahren bestehende Modell des "Oma+Opa-Bonus" des österreichischen Bundeslandes Tirol. Bereits bei der Familienkarte EuregioFamilyPass Südtirol besteht eine enge Zusammenarbeit mit den Ländern Tirol und Trentino. So können Besitzerfamilien der Karten EuregioFamilyPass Südtirol, Tiroler Familienkarte und Familycard in allen drei Ländern Vorteile nutzen und Preisnachlässe in Anspruch nehmen.

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