22.02.2023Trentino

Charta der Autonomie - ein Blick aus dem Trentino in europaregionaler Perspektive

In Borghetto di Avio im Trentino treffen sich Vertreter der Institutionen anlässlich des fünfzigjährigen Bestehens des Zweiten Autonomiestatuts

Am 18. Februar fand in Borghetto di Avio, einem für die Gebiete der Euroregion Tirol - Südtirol - Trentino bedeutenden Ort, durch den ehemals die Grenze des österreichisch-ungarischen Reiches verlief, ein Konferenzvormittag anlässlich des fünfzigjährigen Bestehens des Zweiten Autonomiestatuts statt. Anwesend waren, unter anderem, der italienische Minister für Regionalangelegenheiten und Autonomie Roberto Calderoli, der Präsident der Autonomen Provinz Trient, der Region Trentino-Südtirol und der Euroregion Tirol-Südtirol-Trentino Maurizio Fugatti, der Landeshauptmann der Autonomen Provinz Bozen Arno Kompatscher und der Präsident der Autonomen Provinz Friaul-Julisch Venetien und der Konferenz der Autonomen Regionen und Provinzen Massimiliano Fedriga.

Anwesend waren auch die Vertreterinnen und Vertreter weiterer autonomer Gebiete sowie Abgeordnete, Provinzräte, Bürgermeister, Mitglieder des Europäischen Parlaments, von Verbänden und Vereinen, der Wirtschaft und der Gewerkschaften.

Ergebnis der Diskussion war der Vorschlag, eine Charta der Autonomie ins Leben zu rufen und in Trient ein interdisziplinäres, interregionales und euroregionales Studienzentrum zum Thema Autonomie einzurichten. Ziel des Zentrums wird die Förderung der Zusammenarbeit von im Bereich Autonomie tätigen Körperschaften, Hochschulen sowie Kultur- und Forschungseinrichtungen sein.

Das Autonomiestatut ist die Verfassung der Region Trentino-Südtirol; sie stellt die in der Region lebenden sprachlichen Minderheiten unter besonderen Schutz, enthält die Vorgaben für die Organe der Region und der beiden Provinzen sowie vor allem ihre Zuständigkeiten. Sie ist die Grundlage der gesamten Architektur der Autonomie. Das gegenwärtig gültige Statut, dessen fünfzigjähriges Bestehen ab August 2022 begangen wurde, wurde 1972 endgültig vom italienischen Parlament verabschiedet. Das Zweite Statut, mit dem ein Großteil der Zuständigkeiten auf die Provinzen Trient und Bozen übertragen wurde, erlangte 2001 mit der Reform von Titel V des Zweiten Teils der italienischen Verfassung, wie sie im Verfassungsgesetz vom 3. Oktober 2001 festgeschrieben ist, seine vollumfängliche Gültigkeit.

Zum Thema differenzierter Regionalismus führte Präsident Fugatti in Borghetto aus, dass „Trient und Bozen beabsichtigen zu erörtern, wie ihre derzeitigen Befugnisse beginnend mit der Umweltpolitik noch stärker ausgeweitet werden können, während wir hinsichtlich der wesentlichen Leistungen im Rahmen der bürgerlichen und sozialen Grundrechte, die im gesamten Staatsgebiet zu garantieren sind, der Auffassung sind, dass diese unseren Standards entsprechend festgelegt werden müssen.“

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