09.04.2021Salzburg

Bildungsscheck für Blasmusikanten

Förderung für Teilnahme an Seminaren und Fortbildungen

(LK)  Das gemeinsame Musizieren von Klarinette, Tuba, Schlagzeug und Co. ist coronabedingt schon einige Zeit her. Salzburgs Blasmusikkapellen sind trotzdem voller Tatendrang und möchten die Proben- und Auftrittspause möglichst gut nützen – hier setzt der Bildungsscheck an: Das Land Salzburg und der Salzburger Blasmusikverband unterstützen dabei die Aus- und Weiterbildung von Musikanten mit 75 Euro pro Person und Seminar oder Fortbildung. Das Ziel: das Wiederhochfahren der Blasmusikszene möglichst gut zu unterstützen.

„Wie die gesamte Kulturlandschaft Salzburgs musste auch die Blasmusik in den vergangenen Monaten auf vieles verzichten. Proben, Konzerte, Marschwertungen und vieles mehr musste abgesagt werden. Damit diese Pause nicht umsonst ist, möchten wir mit dem Bildungsscheck die Mitglieder der Kapellen einladen, die Zeit für Aus- und Weiterbildungen zu nutzen. Mit dem zusätzlichen Wissen kann nach der Pandemie richtig durchgestartet werden“, betont Landeshauptmann-Stellvertreter Heinrich Schellhorn.

Vielfältiges Angebot

Landeskapellmeister Roman Gruber berichtet vom Austausch mit den zahlreichen Musikkapellen des Landes unterschiedliche Erfahrungen: „Es ist aktuell natürlich eine schwere Zeit für uns Musikanten. Die Blasmusik lebt einfach vom gemeinsamen Proben und Musizieren. Deswegen hoffen wir natürlich auf eine baldige Besserung. Für die Zwischenzeit ist der Bildungsscheck eine tolle Möglichkeit für alle Mitglieder unserer Vereine, sich für die Zukunft aus- und weiterzubilden. Das Angebot an Seminaren und Fortbildungen kann sich auf jeden Fall sehen lassen.“

Reduzierte Kosten

Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder von Salzburger Musikkapellen. Gefördert werden sämtliche Seminare und Fortbildungen des Salzburger und Österreichischen Blasmusikverbandes im Jahr 2021 mit einem direkten Preisnachlass von 75 Euro. Zudem kann die Unterstützung auch beim heurigen Bläserurlaub in Bad Goisern eingelöst werden. LK_210409_141 (luk/grs)

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