Raumordnung

Der Grundsatz einer haushälterischen und nachhaltigen Nutzung des Raumes erfordert vordringliche, alpenspezifische Ziele und Maßnahmen.

Bezüglich der Raumordnung im Alpenraum erofrdern die im Leitbild festgesetzte Notwendigkeit einer sorgsamen und nachhaltigen Nutzung des Raumes allgemein, sowie im Speziellen die Enge des zur Verfügung stehenden Raumes im Alpengebiet und die besonderen ökologischen Verhältnisse, spezifische Ziele und Maßnahmen.

  • Die Raumplanung und Raumordnung muss die besonderen ökologischen Verhältnisse beachten. Sie soll - vor allem in den urbanen Bereichen  der Haupttäler und in Tourismuszentren - bei der Deckung der lebensnotwendigen Wohnbedürfnisse eine äußerst sparsame Bodennutzung durchsetzen und landschaftsgerechte bodensparende Bauformen bevorzugen, um den Zersiedlungstendenzen entgegenzuwirken.
  • Unter Berücksichtigung der natürlcihen Gegebenheiten hat die Raumplanung zur durchdachten Gesamtentwicklung im wirtschaftlichen, gesellschaftlich-kulturellen und ökologischen Sinne Beitrag zu leisten. Dies erfordert gleichermaßen eine Verstärkung ganzheitlicher regionalpolitischer Initiativen wie auch eine Intensivierung grenzüberschreitender Raumplanungsaktivitäten.
  • Dem Trend der Entwicklung von "Aktivräumen" mit Bevölkerungszunahme und "Passivräumen" mit Abwanderung ist entgegenzuwirken. Strukturschwache Alpenregionen sind deshalb stärker zu fördern, um gleichwertige Lebensbedingungen zu sichern.
  • Die Raumplanung soll im Alpenraum die notwendigen Bedingungen für den Schutz von Freiflächen von besonderer ökologischer Bedeutung, von Orts- und Landschaftsbildern und zur Bodenvorsorge für besondere Zwecke schaffen sowie die Erhaltung und Verbesserung naturgegebener Vernetzungen zwischen Biotopen für den Artenaustausch gewährleisten.
  • Raumbedeutsame Maßnahmen sollen eingehend auf  ihrer Verträglichkeit mit den besonderen Anforderungen des Alpenraumes geprüft werden.
  • Die Raumplanung muss auf Bereiche die von Naturgefahren bedroht werden besondere Rücksicht nehmen.
  • Wegen der Enge des im Alpenraum zur Verfügung stehenden Siedlungsraumes soll die Errichtung von eigengenutzten Freizeitwohnsitzen weiter reduziert werden.
  • Im Rahmen der Dorf- und Stadterneuerung sollen erhaltenswerte Dorfensembles und historische Zentren, die wesentlich zur Identität der alpinen Bevölkerung beitragen, geschützt und behutsam revitalisiert werden.
  • Die Raumplanung soll im Sinne einer Verkehrsverringerung anstreben, dass die Lebensbereiche Wohnen, Arbeit, Versorgung, Bildung und Freizeit möglichst in räumlicher Nähe zueinander angesiedelt werden.