Die Ziele für die Entwicklung der Wirtschaft vor allem in den wirtschaftsstarken Zentralbereichen der Haupttäler sind ähnlich wie für Gebiete außerhalb der Alpen. Sie haben jedoch im Alpenraum zum Teil unterschiedliche Bedeutung und Gewichtung. Jedenfalls ist die enge Verknüpfung der alpinen mit der außeralpinen Wirtschaft zu beachten und zu stärken. Auch ist zu beachten, dass die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber außeralpinen Wirtschaftsgebieten aufrechterhalten bzw. verbessert wird.
- Zur nachhaltigen Weiterentwicklung des sensiblen Lebens-, Wirtschafts- und Naturraumes Alpen soll die Europäische Union ein eigenes Fördergebiet beschließen.
- Bei der Entwicklung der Wirtschaft soll auf die Standorteignung und die ökologische Verträglichkeit der Betriebe geachtet werden. Umweltfreundliche Produktionsmethoden sollen gefördert werden.
- Arbeitsmarktpolitische Fragen sollen verstärkt gemeinsam angegangen werden. Ziel ist die Schaffung eines möglichst offenen Arbeitsmarktes - im Rahmen der Zuständigkeiten der Regionen - nach den Grundsätzen von Gegenseitigkeit und Gleichwertigkeit.
- Bei wirtschaftspolitischen Maßnahmen sind auch die gesellschafts- und sozialpolitischen Folgewirkungen insbesondere auf die Familie, die Frau und die Jugend mitzuberücksichtigen.
- In Tourismusgebieten soll die Wirtschaftsbasis durch die Schaffung von umweltverträglichen und dem Standort angepassten Arbeitsstätten aus anderen Wirtschaftsbereichen verbreitert werden, um ausgesprochene Tourismusmonokulturen zu entschärfen.
- Die Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Betriebe soll durch Hilfe zur Kooperation und durch Schaffung von Einrichtungen zum Wissens- und Technologietransfer sowie durch besseren Zugang zu Risikokapital gestärkt werden.
- Besonders in peripheren und wirtschaftsschwachen Bereichen soll das endogene Potential genutzt und durch Impulssetzungen, wie regionale Gründer- und Innovationszentren oder die Schaffung von Leitbetrieben, gefördert werden.
- Möglichkeiten zur Nutzung der Telekommunikation sollen im Alpengebiet im Gleichklang mit der Entwicklung in Ballungsgebieten geschaffen werden, um die Wirtschaft des Alpenraumes besser ins internationale Wirtschaftsgeschehen einbinden zu können und auch für periphere Bereiche Arbeitsmöglichkeiten am Wohnort zu ermöglichen und die Fortbildungsmöglichkeiten zu verbessern.
- Der Aufrechterhaltung und Ergänzung eines ausgewogenen Netzes von Einrichtungen zur Gewährleistung der bestmöglichen Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern und Dienstleistungen ist besonderes Augenmerk zu schenken.
- In peripheren Gebieten soll eine möglichst eigenständige Regionalentwicklung durch die Schaffung von Regionalmanagements vor Ort unterstützt werden, wobei der Vermarktung regionstypischer Produkte aus Landwirtschaft und Handwerk große Bedeutung zukommt.
- Die Diversifikation der Wirtschaft, die Schaffung neuer Erwerbskombinationen mit der Landwirtschaft und die Einführung von Teilzeitarbeitsmodellen sollen in peripheren Gebieten die Zusammenarbeit zwischen der Land- und Forstwirtschaft und den übrigen Wirtschaftszweigen erleichtern und verbessern.
- Berufliche Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten sollen in peripheren Gebieten in zumutbarer Entfernung zum Wohnort sichergestellt werden. Dabei sollen handwerkliche, touristische und land- und forstwirtschaftliche Schwerpunkte möglichst dezentral angeboten und Möglichkeiten zur Koppelung von Ausbildungsrichtungen eröffnet werden.

















