Die Alpen sind seit jeher ein Durchgangsraum, vor allem zwischen Nord und Süd. Der Verkehr, insbesondere der Transitverkehr durch die Alpen, hat jedoch im Laufe der letzten zehn bis zwanzig Jahre ein in diesem Umfange kaum vorhersehbares Ausmaß angenommen, das für manche Bereiche des Alpengebietes nicht mehr verkraftbar ist. Dazu kommt der ebenfalls ständig zunehmende "hausgemachte" Lokal- und Regionalverkehr sowie der Ziel- und Quellverkehr in die bzw. aus den Alpen.
Da die sensiblen ökologischen Verhältnisse des Alpenraumes und die Beeinträchtigungen der Umweltqualität für seine Bewohner in den stark belasteten Bereichen einer unbeschränkten Ausweitung des Verkehr Grenzen setzen, ist eine verkehrspolitische Weichenstellung für den Alpenraum notwendig, wenn der Schutz der Alpen, wie er in der Alpenkonvention postuliert wird, ernst gemeint ist. Das Problem des Verkehrs ist dadurch zu einem hochbrisanten politischen Thema im Alpenraum geworden. Dies macht eine Reihe von vordringlichen, alpenspezifischen Zielen und Maßnahmen notwendig:
- Die Verkehrspolitik im Alpenraum hat die Verkehrsbedürfnisse der einheimischen Bevölkerung und solche, die aus der Lage des Alpenraumes im Herzen Europas und dadurch aus seiner Funktion als Durchgangsraum resultieren, zu erfüllen, doch hat sie sich dabei am dauerhaft zu sichernden Gesamtwohl der einheimischen Bevölkerung und am Schutz der sensiblen Umwelt des Alpengebietes zu orientieren. Daher kann die freie Wahl der Verkehrsmittel dann nicht mehr unbeschränkt gewährleistet werden, wenn die Belastungen aus dem Verkehr die Grenzen der Zumutbarkeit für Mensch und Umwelt erreicht haben; Ungleichbehandlungen dürfen dabei nicht erfolgen.
- Zur Erreichung einer umweltverträglicheren und daher gesamtwirtschaftlich besseren Verkehrspolitik - nicht nur für den Alpenraum, sondern für ganz Europa - soll daher auf europäischer Ebene nachdrücklich im Sinne des Verursacherprinzips die kurzfristige Erreichung von mehr Kostenwahrheit im Verkehr gefordert werden: zuerst durch Abdeckung der reinen Wegekosten, dann durch Einbeziehung der externen Kosten. Auch die gesamtwirtschaftliche Sinnhaftigkeit des Prinzips der "Lagerhaltung auf der Straße" sowie mancher Förderungen im EU-Bereich, die vermeidbaren Mehrverkehr auslösen, soll untersucht werden. Der Einbezug der externen Kosten ist entscheidend für eine ökologischere Ausrichtung des Transportwesens.
- Zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern soll eine Verkehrsaufteilung erreicht werden, die neben einer effizienten Verkehrsabwicklung eine möglichst energiesparende und umweltschonende Deckung der Verkehrsnachfrage in Verbindung mit einem minimalen Landverbrauch gestattet. Organisatorische und allenfalls umweltpolitisch begründete lenkende (primär marktkonforme) Maßnahmen sollen zu einem rationelleren Verkehrsgeschehen durch Vermeidung von Leerfahrten führen.
- Die Hauptverkehrsströme sollen auf wenigen leistungsfähigen Achsen gebündelt werden, wobei im Interesse der in den berührten Gebieten lebenden Menschen wirkungsvolle Maßnahmen zur Abschirmung der Verkehrsauswirkungen getroffen werden sollen.
- Das bestehende hochrangige Straßennetz soll optimal genutzt werden. Die Errichtung neuer hochrangiger Straßenverkehrsachsen bzw. Autobahnen zur Überwindung des Alpenbogens, wie etwa die "Alemagna", wird abgelehnt. Neue hochrangige Straßen sollen nur dann geschaffen werden dürfen, wenn sie unabdingbar notwendig sind und sofern sie nach eingehender und umfassender Prüfung der ökologischen und räumlichen Auswirkungen mit den Anforderungen des Umweltschutzes im Alpenraum und den Anliegen der einheimischen Bevölkerung vereinbar sind.
- Der weiträumige Güterverkehr ist verstärkt und entschieden auf die Schiene zu verlagern. Das erfordert neben der Verbesserung des bestehenden Schienennetzes und des konventionellen Eisenbahnverkehrs verstärkt den Einsatz des kombinierten Verkehrs in allen seinen Formen, wobei die "Rollende Landstraße" nur eine Übergangslösung darstellen kann und die schrittweise Umrüstung auf Wechselaufbauten und Container gefördert werden soll. Weiters ist die Verbesserung der organisatorischen und betrieblichen Voraussetzungen und Anlagen, insbesondere die Schaffung von Ver- und Entladeeinrichtungen möglichst nahe an den Quell- und Zielorten sowie die Schaffung von Anreizen zum Umstieg auf die Bahn nötig, was auf europäischer Ebene gefordert werden muss.
- Mittel- bis längerfristig ist der schrittweise Bau der neuen Brennereisenbahn München - Verona mit Zulaufstrecken und Basistunnel erforderlich, um das ständig steigende Güteraufkommen bewältigen und von der Straße auf den umweltverträglicheren Verkehrsträger Bahn umleiten zu können. Dazu aber müssen die notwendigen Entscheidungen über Sicherung der Finanzierung, Planung, Bauvorbereitung und Inangriffnahme des Baues sowie über die Betriebsführung der neuen Brennereisenbahn jeweils zeitgerecht getroffen und die Rahmenbedingungen für die Bahn grundlegend verbessert werden, was auf europäischer Ebene nachdrücklich zu fordern ist.
- Dem erhöhten Mobilitätsbedürfnis der Bewohner des Alpenraumes soll zur Eindämmung des Individualverkehrs durch ein verbessertes Angebot beim öffentlichen Personennahverkehr Rechnung getragen werden, wie durch den Ausbau des örtlichen und regionalen (auch grenzüberschreitenden) Schienen- und Busverkehrs, die Einrichtung von Sammeltaxidiensten, Abstimmung des Angebotes von Bahn und Bus, Einrichtung von Taktfahrplänen und Schaffung von regionalen Verkehrsverbünden. Auch in Tourismusgebieten soll der öffentliche Verkehr gefördert werden.
- Bei kritischen Umweltsituationen sollen zur Schadstoffreduzierung angemessene zeitliche und örtliche Verkehrsbeschränkungen verhängt werden können, wobei zur Vermeidung von zusätzlichen Staus mit den benachbarten Regionen zusammengearbeitet werden soll.
- Im Luftverkehr sollen für den Linien- und Charterverkehr auf Flughäfen im Alpengebiet lärmarme Fluggeräte zum Einsatz kommen. Der Sportflugbetrieb soll sich den ökologischen Notwendigkeiten unterordnen.
- Im Zuge der Verwirklichung der schweizerischen Neuen Eisenbahn-Alpentransversale NEAT (Gotthardachse) sind die berührten Mitgliedsregionen der ARGE ALP leistungsfähig anzubinden. Die Zulaufstrecken in Baden-Württemberg, Bayern, Vorarlberg und in der Ostschweiz sind rechtzeitig auszubauen.

















