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Foto: Wilder Kaiser, Tirol | © Christoph Holz

Aktuelle Projekte

Umwelt

Die ökologische Besonderheit des Alpengebietes bei gleichzeitig großer Verletzbarkeit und hoher Anfälligkeit für Naturereignisse (z.B. Lawinen, Muren, Bergstürze, Hochwasser) sowie der starke Nutzungsdruck, dem große Bereiche des Alpenraums unterliegen, und die ständig weiter zunehmenden Ansprüche an diesen Raum bedingen neben den allgemein üblichen Anforderungen an Natur- und Landschaftsschutz sowie an vorbeugenden und technischen Umweltschutz folgende vordringlichen Ziele und Maßnahmen.

  • Bei umweltbeeinflussenden Maßnahmen im Alpenraum müssen die spezifischen ökologischen Notwendigkeiten besondere Beachtung finden. Die voraussehbaren Folgen solcher Maßnahmen in den berührten Sachbereichen sollen in die dafür notwendigen Untersuchungen einbezogen werden. Ort, Art und Ausmaß der Nutzungen sind so zu regeln, dass die ökologische Stabilität des Raums erhalten bleibt.
  • Zum Schutz der Luftqualität sollen die Schadstoffbelastung ständig kontrolliert, erforderliche Emissionsbeschränkungen so frühzeitig wie möglich vorgenommen und die Notwendigkeit der Verschärfung der Richtwerte im ökologisch besonders sensiblen Alpenraum überprüft werden. Dabei ist nicht nur auf die Verminderung der Belastung durch "hausgemachte" Emissionen, sondern insbesondere auch auf die Reduktion der Schadstoffemissionen aus dem Verkehrsbereich einerseits und der großräumigen Luftschadstoff-Ferntransporte andererseits hinzuwirken.
  • Mit dem Wasser soll haushälterisch umgegangen werden (z.B. Anreize durch Tarifgestaltung; wo möglich sollten Nutz- und Trinkwasserkreisläufe getrennt werden). Die Qualität des Wassers soll erhalten und - wo notwendig - verbessert werden. Maßnahmen der Gewässerreinhaltung sollen unter Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit fortgeführt werden. Gewässerverschmutzung ist an der Quelle der Verunreinigung zu bekämpfen, unter Zugrundelegung des Vorsorge-, Verursacher- und Kooperationsprinzips. Die Wasserreserven sollen gesichert werden.
  • Zum Schutz der Böden und ihrer Funktionen sollen die Schadstoff- und Säurebelastung sowie schädliche Einträge minimiert werden. Die Nutzung der Böden hat den standortökologischen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Bei touristischer, landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Nutzung sowie bei baulichen Eingriffen muss insbesondere der Schutz vor Erosion und schädigenden Bodenverdichtungen berücksichtigt werden. Bodenverbrauch und -versiegelung sind einzuschränken, Gelegenheiten zur Entsiegelung zu ergreifen.
  • Die ökologische Stabilität im Alpenraum ist Voraussetzung und gleichzeitig Folge einer naturverträglichen Berglandwirtschaft und wird wesentlich durch intakte Bergwälder garantiert. Der Bergwald ist deshalb, wie auch als wichtiger Erholungsraum für die Menschen und als Quelle für erneuerbare Rohstoffe, besonders zu schützen.
  • Neben dem Biotopschutz sollen auch großräumige und grenzüberschreitende Vernetzungen von schützenswerten Gebieten angestrebt werden. Die Abgrenzung von Gebieten mit extensiver touristischer Nutzung gegen touristische Intensivzonen soll - auch zur Erhaltung von Reserveflächen für die fernere Zukunft - fortgeführt, beispielhafte Landschaften sollen geschützt werden. Insbesondere sollen Anstrengungen zur Erhaltung des Charakters der alpinen Landschaften unternommen werden, wobei durch bewusstseinsbildende Maßnahmen und gezielte, auch finanzielle, Anreize für Schutzmaßnahmen (z. B. durch das Instrument des Vertragsnaturschutzes) die Motivation und Akzeptanz der Bevölkerung erreicht werden soll.
  • Die Umweltbeeinträchtigungen, die von Abfällen und ihrer Entsorgung ausgehen, müssen auf ein Mindestmaß reduziert werden.

Ziele und Maßnahmen