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Foto: Wilder Kaiser, Tirol | © Christoph Holz

Aktuelle Projekte

Raumordnung

Der Grundsatz einer haushälterischen und nachhaltigen Nutzung des Raumes allgemein sowie die Enge des zur Verfügung stehenden Raumes im Alpengebiet und die besonderen ökologischen Verhältnisse erfordern vordringliche, alpenspezifische Ziele und Maßnahmen.

  • Die Raumplanung und Raumordnung muss im Alpenraum stets die besonderen ökologischen Verhältnisse berücksichtigen. Sie soll - vor allem in den Verstädterungsbereichen der Haupttäler und in Tourismuszentren - bei der Deckung der lebensnotwendigen Wohnbedürfnisse eine äußerst sparsame Bodennutzung durchsetzen und landschaftsgerechte bodensparende Bauformen bevorzugen, um den Zersiedlungstendenzen gegenzusteuern.
  • Unter Berücksichtigung der naturgegebenen Rahmenbedingungen hat die Raumplanung zur geordneten Gesamtentwicklung im wirtschaftlichen, gesellschaftlich-kulturellen und ökologischen Sinne beizutragen. Dies erfordert gleichermaßen eine Verstärkung gesamthafter regionalpolitischer Initiativen wie auch eine Intensivierung grenzüberschreitender Raumplanungsaktivitäten.
  • Der Polarisierung in "Aktivräume" mit Bevölkerungszunahme und "Passivräume" mit Abwanderung ist entgegenzuwirken. Strukturschwache Alpenregionen sind deshalb stärker zu fördern, um gleichwertige Lebensbedingungen zu sichern.
  • Die Raumplanung soll im Alpenraum Voraussetzungen für den Schutz von Freiflächen von besonderer ökologischer Bedeutung, zum Schutz von Orts- und Landschaftsbildern sowie zur Bodenvorsorge für besondere Zwecke schaffen wie auch auf die Erhaltung und Verbesserung naturgegebener Vernetzungen zwischen Biotopen für den Artenaustausch hinwirken.
  • Raumbedeutsame Maßnahmen sollen unter dem Gesichtspunkt ihrer Verträglichkeit mit den besonderen Anforderungen des Alpenraumes geprüft werden.
  • Die Raumplanung muss im Alpenraum auf von Naturgefahren bedrohte Bereiche besondere Rücksicht nehmen.
  • Wegen der Enge des im Alpenraum zur Verfügung stehenden Siedlungsraumes soll die Errichtung von eigengenutzten Freizeitwohnsitzen weiter eingeschränkt werden.
  • Im Rahmen der Dorf- und Stadterneuerung sollen erhaltenswerte Dorfensembles und historische Zentren, die wesentlich zur Identität der alpinen Bevölkerung beitragen, geschützt und behutsam revitalisiert werden.
  • Die Raumplanung soll im Sinne einer Verkehrsverringerung anstreben, dass die Lebensbereiche Wohnen, Arbeit, Versorgung, Bildung und Freizeit möglichst in räumlicher Nähe zueinander angesiedelt werden.

Ziele und Maßnahmen