Der Alpenraum ist gekennzeichnet durch Möglichkeiten zur Nutzung der Wasserkraft und teilweise reiche Waldbestände, die zur bioenergetischen Nutzung herangezogen werden können. Die Zurverfügungstellung von Spitzenenergie aus alpinen Speicherkraftwerken weist dabei auf eine wichtige Funktion des Alpenraumes im Rahmen des europäischen Energieverbundes hin. Die ökologischen Notwendigkeiten und die Anforderungen des Natur- und Landschaftsschutzes im Alpenraum begrenzen jedoch die energiewirtschaftlichen Nutzungsmöglichkeiten.
Neben den allgemein gültigen Zielen für die energiewirtschaftliche Nutzung, wie besonders allen Möglichkeiten der rationellen Energieverwendung und des Energiesparens, gibt es einige vordringliche, alpenspezifische Ziele und Maßnahmen:
- Alle für den Alpenraum sinnvollen Möglichkeiten der Energienutzung sollen genutzt werden.
- Der zweckmäßige Einsatz der einzelnen Energieträger und die Nutzung des Sparpotentials sollen gefördert werden.
- Die Wasserkraftreserven sollen maßvoll im Rahmen der ökologischen Notwendigkeiten und der Anforderungen des Natur- und Landschaftsschutzes und nur bei ausgewiesenem Bedarf genutzt werden, wobei auch alle Möglichkeiten einer die Landschaft möglichst wenig beeinträchtigenden Energieweiterleitung ausgeschöpft werden sollen.

















