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Ziele und Maßnahmen für Raumplanung und Siedlungswesen

  • Die Raumplanung und Raumordnung muss im Alpenraum stets die besonderen ökologischen Verhältnisse berücksichtigen. Sie soll - vor allem in den Verstädterungsbereichen der Haupttäler und in Tourismuszentren - bei der Deckung der lebensnotwendigen Wohnbedürfnisse eine äußerst sparsame Bodennutzung durchsetzen und landschaftsgerechte bodensparende Bauformen bevorzugen, um den Zersiedlungstendenzen gegenzusteuern.
  • Unter Berücksichtigung der naturgegebenen Rahmenbedingungen hat die Raumplanung zur geordneten Gesamtentwicklung im wirtschaftlichen, gesellschaftlich-kulturellen und ökologischen Sinne beizutragen. Dies erfordert gleichermaßen eine Verstärkung gesamthafter regionalpolitischer Initiativen wie auch eine Intensivierung grenzüberschreitender Raumplanungsaktivitäten.
  • Der Polarisierung in "Aktivräume" mit Bevölkerungszunahme und "Passivräume" mit Abwanderung ist entgegenzuwirken. Strukturschwache Alpenregionen sind deshalb stärker zu fördern, um gleichwertige Lebensbedingungen zu sichern.
  • Die Raumplanung soll im Alpenraum Voraussetzungen für den Schutz von Freiflächen von besonderer ökologischer Bedeutung, zum Schutz von Orts- und Landschaftsbildern sowie zur Bodenvorsorge für besondere Zwecke schaffen wie auch auf die Erhaltung und Verbesserung naturgegebener Vernetzungen zwischen Biotopen für den Artenaustausch hinwirken.
  • Raumbedeutsame Maßnahmen sollen unter dem Gesichtspunkt ihrer Verträglichkeit mit den besonderen Anforderungen des Alpenraumes geprüft werden.
  • Die Raumplanung muss im Alpenraum auf von Naturgefahren bedrohte Bereiche besondere Rücksicht nehmen.
  • Wegen der Enge des im Alpenraum zur Verfügung stehenden Siedlungsraumes soll die Errichtung von eigengenutzten Freizeitwohnsitzen weiter eingeschränkt werden.
  • Im Rahmen der Dorf- und Stadterneuerung sollen erhaltenswerte Dorfensembles und historische Zentren, die wesentlich zur Identität der alpinen Bevölkerung beitragen, geschützt und behutsam revitalisiert werden.
  • Die Raumplanung soll im Sinne einer Verkehrsverringerung anstreben, dass die Lebensbereiche Wohnen, Arbeit, Versorgung, Bildung und Freizeit möglichst in räumlicher Nähe zueinander angesiedelt werden.

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