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Ziele und Maßnahmen für Land- und Forstwirtschaft
- Im Alpenraum ist eine
möglichst gesunde und leistungsfähige Land- und Forstwirtschaft, die
standortgerecht, nachhaltig und umweltverträglich wirtschaftet,
möglichst flächendeckend zu erhalten und zu fördern, um die
Kulturlandschaft auch in Zukunft erhalten zu können. Dabei muss eine
gezielte Politik für die Bergbauern deren Überleben auf dem gemeinsamen
europäischen Markt ermöglichen und die dazu notwendigen
Umstrukturierungen in Produktion und Absatz unterstützen.
- Die von der Landwirtschaft
für die Allgemeinheit erbrachten Leistungen der Landschaftspflege, auch
durch Extensivierung in extremen Lagen, sollen angemessen abgegolten
werden. Das gleiche gilt für die Forstwirtschaft hinsichtlich der
Leistungen für die Erhaltung der Schutz-, Wohlfahrts-, Erholungs- und
Naturschutzfunktion des Waldes.
- Der ökologische Landbau soll ausgeweitet und gefördert werden.
- Kooperative Einrichtungen zur
Verarbeitung und Vermarktung regionsspezifischer Produkte und dazu
notwendige Leitbetriebe sollen geschaffen und gefördert werden.
- Die überbetriebliche
Zusammenarbeit zwischen Klein- und Mittelbetrieben soll gefördert,
Betriebshilfeeinrichtungen und in geeigneten Fällen Maschinenringe
sollen eingerichtet werden.
- Zur Verbreiterung der
Einkommensbasis soll die Zusammenarbeit mit der Tourismuswirtschaft
intensiviert werden; die Möglichkeiten von Erwerbskombinationen mit
anderen Wirtschaftszweigen sollen ausgebaut und durch Einführung neuer
Teilzeitarbeitsmodelle erleichtert werden.
- Gut bewirtschaftbare und
hinreichend ertragreiche Böden sollen in Abstimmung mit den
Notwendigkeiten der Siedlungsentwicklung geschützt werden.
- Die Almwirtschaft soll
insbesondere in Bereichen, in denen dies aus ökologischen Gründen
notwendig ist, gefördert werden. Landschaftspflegerische Leistungen
sollen angemessen honoriert und Vermarktungshilfen für die Almprodukte
angeboten werden.
- Die regionalen und nationalen
Spielräume im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen
Union für die Förderung der alpinen Landwirtschaft zum Ausgleich der
ständigen natürlichen Nachteile sollen erweitert werden. Insbesondere
soll auch das starre System der EU-Produktionsquoten für Milch im
Alpenraum gemildert werden.
- Der Siedlungsraum in
peripheren Bereichen soll in seiner Funktionsfähigkeit erhalten werden
durch Sicherung der notwendigen Infrastrukturen, Bildungsmöglichkeiten
und Dienste, Verbesserung der Wohnverhältnisse der Bergbauern und
Erhaltung sowie Schaffung nichtlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze in
geeigneten Wirtschaftszweigen in zumutbarer Entfernung vom Wohnort.
- Angesichts der überragenden
Bedeutung des Bergwaldes für die Besiedelbarkeit des Alpengebietes ist
die nachhaltige Sicherung der Funktionen des Waldes im ökologisch
besonders sensiblen Alpenbereich sicherzustellen.
- Standortgerechte
Schutzwaldsanierungen und Hochlagenaufforstungen sollen intensiviert
und gefördert werden. Die Wildbach- und Lawinenverbauung soll gezielt
fortgeführt werden, so weit wie möglich unter Anwendung des
ingenieurbiologischen Verbaus.
- Waldbewirtschaftung und Jagd
haben sich an den besonderen Anforderungen des Ökosystems Wald zu
orientieren. Gefährdete Arten sind zu schützen, der Schalenwildbestand
soll auf ein für den Wald zuträgliches Maß gebracht werden. Die
Trennung von Wald und Weide soll fortgesetzt werden.
- Zur Verminderung
immissionsbedingter Waldschäden sind geeignete Maßnahmen nicht nur
innerhalb des Alpenraumes, sondern im gesamten Gebiet der ARGE ALP zu
treffen. Auch auf europäischer Ebene soll darauf hingewirkt werden,
dass durch Ferntransport von Schadstoffen verursachte Waldschäden
vermindert werden.
- Die Möglichkeiten zur land-
und forstwirtschaftlichen Aus- und Weiterbildung sollen im Hinblick auf
neue Herausforderungen weiterentwickelt werden.
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