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Ziele und Maßnahmen für Land- und Forstwirtschaft

  • Im Alpenraum ist eine möglichst gesunde und leistungsfähige Land- und Forstwirtschaft, die standortgerecht, nachhaltig und umweltverträglich wirtschaftet, möglichst flächendeckend zu erhalten und zu fördern, um die Kulturlandschaft auch in Zukunft erhalten zu können. Dabei muss eine gezielte Politik für die Bergbauern deren Überleben auf dem gemeinsamen europäischen Markt ermöglichen und die dazu notwendigen Umstrukturierungen in Produktion und Absatz unterstützen.
  • Die von der Landwirtschaft für die Allgemeinheit erbrachten Leistungen der Landschaftspflege, auch durch Extensivierung in extremen Lagen, sollen angemessen abgegolten werden. Das gleiche gilt für die Forstwirtschaft hinsichtlich der Leistungen für die Erhaltung der Schutz-, Wohlfahrts-, Erholungs- und Naturschutzfunktion des Waldes.
  • Der ökologische Landbau soll ausgeweitet und gefördert werden.
  • Kooperative Einrichtungen zur Verarbeitung und Vermarktung regionsspezifischer Produkte und dazu notwendige Leitbetriebe sollen geschaffen und gefördert werden.
  • Die überbetriebliche Zusammenarbeit zwischen Klein- und Mittelbetrieben soll gefördert, Betriebshilfeeinrichtungen und in geeigneten Fällen Maschinenringe sollen eingerichtet werden.
  • Zur Verbreiterung der Einkommensbasis soll die Zusammenarbeit mit der Tourismuswirtschaft intensiviert werden; die Möglichkeiten von Erwerbskombinationen mit anderen Wirtschaftszweigen sollen ausgebaut und durch Einführung neuer Teilzeitarbeitsmodelle erleichtert werden.
  • Gut bewirtschaftbare und hinreichend ertragreiche Böden sollen in Abstimmung mit den Notwendigkeiten der Siedlungsentwicklung geschützt werden.
  • Die Almwirtschaft soll insbesondere in Bereichen, in denen dies aus ökologischen Gründen notwendig ist, gefördert werden. Landschaftspflegerische Leistungen sollen angemessen honoriert und Vermarktungshilfen für die Almprodukte angeboten werden.
  • Die regionalen und nationalen Spielräume im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union für die Förderung der alpinen Landwirtschaft zum Ausgleich der ständigen natürlichen Nachteile sollen erweitert werden. Insbesondere soll auch das starre System der EU-Produktionsquoten für Milch im Alpenraum gemildert werden.
  • Der Siedlungsraum in peripheren Bereichen soll in seiner Funktionsfähigkeit erhalten werden durch Sicherung der notwendigen Infrastrukturen, Bildungsmöglichkeiten und Dienste, Verbesserung der Wohnverhältnisse der Bergbauern und Erhaltung sowie Schaffung nichtlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze in geeigneten Wirtschaftszweigen in zumutbarer Entfernung vom Wohnort.
  • Angesichts der überragenden Bedeutung des Bergwaldes für die Besiedelbarkeit des Alpengebietes ist die nachhaltige Sicherung der Funktionen des Waldes im ökologisch besonders sensiblen Alpenbereich sicherzustellen.
  • Standortgerechte Schutzwaldsanierungen und Hochlagenaufforstungen sollen intensiviert und gefördert werden. Die Wildbach- und Lawinenverbauung soll gezielt fortgeführt werden, so weit wie möglich unter Anwendung des ingenieurbiologischen Verbaus.
  • Waldbewirtschaftung und Jagd haben sich an den besonderen Anforderungen des Ökosystems Wald zu orientieren. Gefährdete Arten sind zu schützen, der Schalenwildbestand soll auf ein für den Wald zuträgliches Maß gebracht werden. Die Trennung von Wald und Weide soll fortgesetzt werden.
  • Zur Verminderung immissionsbedingter Waldschäden sind geeignete Maßnahmen nicht nur innerhalb des Alpenraumes, sondern im gesamten Gebiet der ARGE ALP zu treffen. Auch auf europäischer Ebene soll darauf hingewirkt werden, dass durch Ferntransport von Schadstoffen verursachte Waldschäden vermindert werden.
  • Die Möglichkeiten zur land- und forstwirtschaftlichen Aus- und Weiterbildung sollen im Hinblick auf neue Herausforderungen weiterentwickelt werden.

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