Die ARGE ALP hat das Ziel, durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit einem Minimum an Institutionalisierung gemeinsame Anliegen der Mitgliedsländer, insbesondere auf kulturellem, sozialem, wirtschaftlichem und ökologischem Gebiet, im Rahmen ihrer Befugnisse zu behandeln, das Bewusstsein der gemeinsamen Verantwortung für den alpinen Lebensraum zu vertiefen, die Kontakte zwischen den Völkern und Bürgern zu fördern, die Stellung der Länder, Regionen, Provinzen und Kantone zu stärken und gemeinsam mit anderen Institutionen einen Beitrag zur Zusammenarbeit in Europa zu leisten.
Die ARGE ALP war europaweit der erste vergleichbare Zusammenschluss staatlicher und autonomer Einheiten auf der Ebene unterhalb der National- und Bundesstaaten, und es ist ihr unbestreitbarer historischer Verdienst, durch diese grenzüberschreitende Zusammenarbeit den Gedanken des Regionalismus in Europa zum ersten Mal in diesem großen Maßstab mit Leben gefüllt zu haben. Dieser Regionalismus ist eine Chance, das bislang noch wenig konkretisierte Schlagwort "Europa der Bürger" inhaltlich auszugestalten und der Bevölkerung einen Ausweg aus der mannigfaltig spürbaren zivilisatorischen Weglosigkeit aufzuzeigen.
Das "Gemeinsame Leitbild für die Entwicklung und Sicherung des Alpengebietes" der ARGE ALP war bis zur Ausarbeitung der Alpenkonvention und ihrer Protokolle der umfassendste und konkreteste Zielkatalog im ganzen Alpenraum und hat bis heute in seinen Grundsätzen und fachlichen Zielen noch weithin Gültigkeit.
Die politischen und gesellschaftlichen Umwälzungen im letzten Jahrzehnt, der fortschreitende Integrationsprozess in Europa und die Konsequenzen aus dem Vertrag von Maastricht sowie die Bildung weiterer Arbeitsgemeinschaften nach dem Muster der ARGE ALP (1978 Alpen-Adria, 1982 COTRAO in den Westalpen) machen eine ständige Präzisierung der Aufgaben der ARGE ALP notwendig: Die ARGE ALP soll selektiv jene Aufgaben wahrnehmen, die nur sie auf Grund ihrer jahrzehntelangen Erfahrung besorgen oder die sie besser als andere Einrichtungen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit durchführen kann. Auch soll sie dort tätig werden, wo sie wirksame Verstärkungseffekte zu von anderen Gremien betriebenen oder auf anderen Ebenen laufenden Aktivitäten beisteuern kann.
Zur Umsetzung des Leitbildes sind neben den jeweiligen Parlamenten, Regierungen und Verwaltungen auch die Verbände und Organisationen der Wirtschaft und des Natur- und Umweltschutzes sowie die Bürger aufgerufen. Sie alle tragen ein hohes Maß an Verantwortung für die Erhaltung und situationsgerechte Weiterentwicklung der sozioökonomischen und kulturellen Vielfalt dieses attraktiven und zugleich sensiblen Raumes. Die Gestaltung seiner Zukunft erfordert deren Einbindung bei der Entwicklung entsprechender Initiativen und Strategien. Nur durch eine von einem Konsens der Beteiligten getragene integrierte Raumordnungspolitik mit pragmatisch angelegten Formen der Kooperation und unter Mitwirkung lokaler Initiativen kann zum Abbau von Disparitäten beigetragen und verhindert werden, dass regionale und sektorale Politiken den übergeordneten Zielen zuwiderlaufen.
Die ARGE ALP soll also als gezielte Vertretung alpenspezifischer Anliegen wirksam werden durch
- optimalen Informationsaustausch, gute interne Koordinierung und geschlossenes bzw. untereinander abgestimmtes Auftreten der ARGE ALP-Mitglieder nach außen;
- Vertretung alpenspezifischer Anliegen gegenüber den oft alpenfernen Zentralregierungen;
- Vertretung alpenspezifischer Anliegen gegenüber Institutionen auf europäischer Ebene, wie der Europäischen Union und ihren Gremien (z. B. Ausschuss der Regionen), dem Europarat und seinen Gremien (z. B. Kongress der Gemeinden und Regionen; Europäische Charta der Bergregionen) oder der Alpenkonferenz der Umweltminister (Alpenkonvention und ihre Protokolle);
- Zusammenarbeit in Fragen von allgemeinem Interesse für den Alpenraum mit den beiden anderen Arbeitsgemeinschaften Alpen-Adria und COTRAO oder mit anderen Gremien zur Vertretung von Interessen der Alpenregionen, um so alpenspezifische Anliegen besser durchsetzen zu können;
- Wahrnehmung einer "Brückenfunktion" zur Überwindung trennender Grenzen im Alpenraum und zur Erlangung eines besseren Verständnisses zwischen inner- und außeralpinen Bereichen.

















